Für Ihr Anliegen brauchen wir folgende Dokumente:
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Höhe der Auszahlung von mehreren Faktoren abhängt:
Kündigen Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung, erhalten Sie Anspruch auf den vertraglichen Gegenwert (= Rückkaufswert). Oft fällt seine Höhe aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung geringer aus als die Summe Ihrer bisherigen Einzahlungen. Das gilt insbesondere für die ersten Jahre der Laufzeit, in denen die Versicherungsgesellschaft ihre Kosten mit hohen Prämien deckt.
Ja, Sie bleiben Inhaber der Forderung. Anders als einige Anbieter auf dem Finanzmarkt kaufen wir bestehende Lebens- oder Rentenversicherungen nicht auf, um damit zu spekulieren. Stattdessen setzen wir ausschließlich die Kündigung in Ihrem Interesse für Sie durch und leiten den fälligen Betrag an Sie weiter. Vom Auszahlungsbetrag behalten wir lediglich eine Servicegebühr für unsere Dienstleistung ein.
In den meisten Fällen erhalten unsere Kunden ihr Geld innerhalb von vier bis acht Wochen – abhängig vom Versicherungsunternehmen. In Einzelfällen vergehen lediglich 14 Tage bis zur Auszahlung, in seltenen Fällen kann es aber auch länger dauern. Bei Jahreszahlern bestimmt sich der Auszahlungstermin nach Fälligkeit bzw. Kündigungsdatum.
Sie erhalten von uns mit jedem neuen Bearbeitungsstand eine schriftliche Mitteilung. Ebenso benachrichtigen wir Sie sofort, falls Ihre Versicherung oder Bank weitere Unterlagen von Ihnen fordert.
Ja, in diesem Fall überwachen wir für Sie gern die Auszahlung. Das bedeutet: Wir nehmen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung entgegen und leiten ihn an Sie weiter.
Haben Sie eine zu hohe Kapitalertragssteuer entrichtet, können Sie sich diese gewöhnlich mit der Steuererklärung beim Finanzamt zurückholen – mit Hilfe einer Steuerbescheinigung Ihrer Versicherung. Befragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater.